|  | Hohlraum-Verfüllungen
                        - allgemein - insbesonders von stillzulegenden Erdtanks, Gruben,
                      Bunker etc.
 Mit speziell ausgerüsteten Silo-Fahrzeugen verfüllen
                        wir über- oder unterirdische Hohlräume, die
                        stillgelegt oder gesichert werden sollen.
 
 Dazu liefern wir das
                          hierfür geeignete, inerte und
                        zulässige Füllmaterial in notwendiger Menge
                        an.
 
 Das
                        Füllmaterial - in der Regel staub- oder granulatförmig
                        - wird pneumatisch d.h. mit Druck über flexible Schlauchleitungen
                        bis zur Bedarfsstelle gefördert und eingebracht.
 Verfüllen
                            von Erdtanks - im besonderen -                            Für
                          die Stillegung von ausgedienten Erdtanks (z.B. Heizöl
                          bzw. Treibstoff) gelten spezielle Vorschriften. Die
                          einschlägigen Bestimmungen der TRbF 180 (Technische
                          Regeln für brennbare Flüssigkeiten) sind
                          zu beachten.
 Danach müssen autorisierte Tankschutzfirmen vor der
                      Befüllung die Tankanlage entschlammen, 
                      reinigen und außer Betrieb setzen.
 
 Hierbei arbeiten wir
                        mit den führenden Tankschutzfirmen
                      der BRD zusammen.
 Nach erfolgter Tankreinigung übernehmen wir dann
                      die Anlieferung und Einbringung des Füllmaterials über
                      Schlauchleitung zum Erdtank.
 
 Unsere Fahrzeuge sind
                        für diese Arbeiten bestens
                      ausgerüstet. Alle erforderliche Gerätschaften
                      werden mitgeführt. Unsere Mitarbeiter sind erfahren
                      und zuverlässig, sie arbeiten termingetreu, schnell
                      und sauber.
 
 Über die Stillegung erhält der Kunde eine Bescheinigung
                      in der - auch vom TÜV - die vorschriftsmäßige
                      Außer-Betriebsetzung bestätigt wird.
 Weitere
                          Informationen, Referenzen, Preise, konkrete Angebote,
                          können Sie
                          bei unserer 
                          Disposition telefonisch, per e-mail oder FAX anfordern. |  |